Tarif

Zahnarzttarif, Rechnung, Finanzierung

Wie funktioniert der «Dentotar», der Zahnarzttarif der Schweiz. Zahnärzte-Gesellschaft SSO, eingeführt am 1.1.2018?

Den einzelnen Leistungen beim Zahnarzt werden entsprechende Taxpunkte zugeordnet. Um den Preis in Franken zu erhalten, müssen diese mit dem in der Praxis geltenden Taxpunkt-Wert multipliziert werden.

Der Taxpunktwert beträgt in unserer Praxis CHF 1.10. Für Arbeiten, die über Unfall-versicherung, Sozialamt, Ergänzungsleistungen o.ä. abgerechnet werden, gilt gesamt-schweizerisch ein Taxpunktwert von CHF 1.00. Arbeiten nach Krankenversicherungsgesetz KVG werden mit dem alten Tarifsystem, d.h. zum Tarif von CHF 3.10 und wieder eigenen Taxpunktwerten abgerechnet.

Beispiel:

Ein Einzelröntgenbild hat gemäss der schweizerischen Tarifordnung 19.2 Taxpunkte zugeordnet. Dies wird multipliziert mit dem individuellen, für die jeweilige Praxis geltenden Taxpunktwert:

19.2 Taxpunkte x CHF 1.10 pro Taxpunkt = CHF 21.10 für ein Röntgenbild.

Ob ein Zahnarzt kostengünstig ist oder nicht, hängt allerdings nicht nur vom Taxpunktwert der Praxis ab, sondern mindestens so stark davon, ob die Planung langfristig geschickt ausgelegt ist und ob die Arbeiten präzise und qualitativ hochwertig ausgeführt werden und somit lange halten. Ich bemühe mich von der Planung über die Ausführung bis zur Betreuung nach durchgeführter Arbeit, dass Ihre Investition optimal angelegt ist. Ein Taxpunktwert von CHF 1.10 gilt schweizweit als günstig und fair.

Die Rechnung für unsere Leistungen erhalten Sie frühestens nach einer Woche. Danach haben Sie 30 Tage Zeit, diese zu begleichen. In Ausnahmefällen sind Ratenzahlungen möglich, sie müssen individuell vereinbart werden. Bitte sprechen Sie uns schon vor Behandlungsbeginn darauf an. Sollte der Kostenvoranschlag für eine vorgeschlagene Arbeit zu hoch für Ihr Budget ausfallen, kann entweder eine alternative Behandlungslösung gesucht werden oder versucht werden, die Arbeit zeitlich zu staffeln.

Wer berechtigt ist, Leistungen vom Sozialamt oder von den Ergänzungsleistungen der AHV/IV zu beziehen, sollte uns dies im Voraus mitteilen, damit wir einen entsprechenden Kostenvoranschlag und das zugehörige Formular vor Behandlungsbeginn an die entsprechende Behörde einreichen können. Beachten Sie bitte, dass diese Sozialwerke vorgeben, dass die Behandlung «einfach, wirtschaftlich und zweckmässig» sein muss. Das bedeutet konkret, dass nur die günstigste Lösungsmöglichkeit beantragt werden kann und häufig für die ersten 18 Monate nur provisorische Lösungen bewilligt werden. In dieser Zeit müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie eine gute Mundhygiene betreiben und regelmässig zur Dentalhygiene kommen. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann nach 18 Monaten eine definitive Lösung beantragt werden.

Weiterführende Informationen zu vielen Themen der Zahnmedizin finden Sie bei der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO unter folgendem Link.